Wege zur Kur
Jeder, der sich um seine Gesundheit sorgt oder etwas für seine Gesundheit tun möchte, kann eine Kur beantragen. Nach dem Sozialgesetzbuch können Versicherte bei ihrer Krankenkasse erforderliche ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen beantragen. In der Regel haben Versicherte alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur. Ist die Kur jedoch bereits vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist notwendig und medizinisch begründet, kann auch vorher ein Antrag gestellt werden.
Für die Beantragung einer Kur ist eine Bescheinigung durch Ihren Arzt notwendig, der die Dringlichkeit dieser bestätigt. Der Arzt berät Sie zudem bezüglich eines geeigneten Kurortes, wie bspw. das Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel. Ihre Krankenkasse verfügt über die Formulare zur Beantragung Ihrer Kur und kann Ihnen alle notwendigen Auskünfte geben.
Nach der Bestätigung Ihrer Kur durch die Krankenkasse, reisen Sie zunächst am Kurort an, lassen sich vom zuständigen Kurarzt vor Ort die entsprechenden Kuranwendungen verschreiben und kommen schließlich in die Kurmittelabteilung des Kurzentrums Cliner Quelle, um Ihre Termine für die Kuranwendungen abzusprechen.
Kurärzte im Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel
- Dr. med. Gertrud Janssen, Am Hafen Ost 1, 26409 Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel, Telefon: 04464 / 8006
- Gemeinschaftspraxis G. Stehle/ K. T. Duong, Neue Straße 8, 26409 Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel, Telefon: 04464 / 205
Eine Kur auf eigene Kosten durchzuführen ist jederzeit möglich. Liegt eine bestätigte medizinische Notwendigkeit vor, sind die gesetzlichen Krankenkassen jedoch verpflichtet, die Kosten, ausgenommen der gesetzlichen Eigenbeteiligung, zu übernehmen. Sollte Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf eine Kur zunächst ablehnen, ist ein Widerspruch Ihrerseits möglich. Bei den privaten Krankenkassen ist die Erstattung der Kurkosten vom jeweiligen Vertrag abhängig. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse nach Möglichkeiten und Bedingungen der Kostenerstattung.





